Berufskraftfahrer Weiterbildung in Schkeuditz
Die Weiterbildungsmaßnahme ist gesetzlich verpflichtend nach §5 BKrFQG und gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und dabei schwere LKW’s oder Busse nutzen.
Inhalt der 5 Weiterbildungs-Module
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung

Die Weiterbildungs- maßnahme ist gesetzlich verpflichtend nach §5 BKrFQG und gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und dabei schwere LKW’s oder Busse nutzen.
Inhalt der 5 Weiterbildungs-Module
Modul 1: Eco-Training Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi Modul 5: Ladungssicherung

Dauer & Ablauf der BKF-Weiterbildung
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer findet bei uns als Wochenseminar von Montag bis Freitag statt. An jedem Wochentag wird von 08:00-16:00 Uhr je ein Modul behandelt. Die Abfolge verläuft chronologisch von Modul 1 am Montag, bis zu Modul 5 am Freitag.
Die Fortbildung dauert insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten. Pro Fortbildungs-Tag müssen somit 7 x 60 Minuten absolviert werden.
Ort der Weiterbildung ist die 1A Fahrschule – Bahnhofstr. 22 in 04435 Schkeuditz.

Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer findet bei uns als Wochenseminar von Montag bis Freitag statt. An jedem Wochentag wird von 08:00-16:00 Uhr je ein Modul behandelt. Die Abfolge verläuft chronologisch von Modul 1 am Montag, bis zu Modul 5 am Freitag.
Die Fortbildung dauert insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten. Pro Fortbildungs-Tag müssen somit 7 x 60 Minuten absolviert werden.Ort der Weiterbildung ist die 1A Fahrschule – Bahnhofstr. 22 in 04435 Schkeuditz.
Kosten der Kraftfahrer Module
Die Kosten für die Teilnahme an dem Wochenseminar 450€.
Die Teilnahme an einem einzelnen Modul je 90,00€.
Ihre Teilnahme an unserer Kraftfahrer Weiterbildung wird von uns als Staatlich anerkannte Ausbildungs- und Weiterbildungsstelle direkt digital im FahrerQualifikationsPortal des Kraftfahrtbundesamtes eingetragen. Die Ausstellung einer Bescheinigung entfällt damit. Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein entfällt ebenfalls. Sie müssen bei der zuständigen Behörde nun eine sogenannte FQN Karte beantragen. Diese Karte zählt künftig als Nachweis der erfolgten Weiterbildungen und muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Wochenkurse:
