Werden Sie mit unserer BKF-Weiterbildung in Schkeuditz zum Experten
Die Reise eines Berufskraftfahrers ist niemals einfach. Jeder Kilometer auf der Straße bringt neue Herausforderungen und Lernmöglichkeiten. Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden und stets auf dem neuesten Stand der Sicherheits- und Verkehrsregeln zu bleiben, ist eine professionelle Weiterbildung unerlässlich. Nach §5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ist diese Weiterbildung nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht für jeden, der gewerblich schwere LKW’s oder Busse steuert.
Inhalte der Module
- Modul 1: Eco Training
- Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung
Dauer & Ablauf der BKF-Weiterbildung
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer findet bei uns als Wochenseminar von Montag bis Freitag statt. An jedem Wochentag wird von 08:00-16:00 Uhr je ein Modul behandelt. Die Abfolge verläuft chronologisch von Modul 1 am Montag, bis zu Modul 5 am Freitag.
Die Fortbildung dauert insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten. Pro Fortbildungs-Tag müssen somit 7 x 60 Minuten absolviert werden.
Ort der Weiterbildung ist die 1A Fahrschule – Bahnhofstr. 22 in 04435 Schkeuditz.
Kosten der Kraftfahrer Module
Die Kosten für die Teilnahme an dem Wochenseminar 475€.
Die Teilnahme an einem einzelnen Modul je 95,00€.
Ihre Teilnahme an unserer Kraftfahrer Weiterbildung wird von uns als Staatlich anerkannte Ausbildungs- und Weiterbildungsstelle direkt digital im FahrerQualifikationsPortal des Kraftfahrtbundesamtes eingetragen. Die Ausstellung einer Bescheinigung entfällt damit. Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein entfällt ebenfalls. Sie müssen bei der zuständigen Behörde nun eine sogenannte FQN Karte beantragen. Diese Karte zählt künftig als Nachweis der erfolgten Weiterbildungen und muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Samstagskurse Januar bis Mai
jeweils von 08:00-16:00 Uhr:
- Modul 4: 13.04.2024
- Modul 5: 04.05.2024
Samstagskurse Juni bis November
jeweils von 08:00-16:00 Uhr:
- Modul 1: 15.06.2024
- Modul 2: 10.08.2024
- Modul 3: 07.09.2024
- Modul 4: 26.10.2024
- Modul 5: 09.11.2024
Wochenkurs 11. - 15. November
jeweils von 08:00-16:00 Uhr:
- Modul 1: 11.11.2024
- Modul 2: 12.11.2024
- Modul 3: 13.11..2024
- Modul 4: 14.11.2024
- Modul 5: 15.11.2024
FAQ
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF-Weiterbildung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die alle fünf Jahre absolviert werden muss, um die fachlichen Fähigkeiten der Fahrer aufzufrischen und zu erweitern. Diese Weiterbildung ist notwendig, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, die neuesten Verkehrsvorschriften zu vermitteln und die Effizienz sowie umweltbewusste Fahrpraktiken zu fördern.
Laut EU-Richtlinie müssen alle Berufskraftfahrer, die gewerblich Güter- oder Personenverkehr betreiben, eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen absolvieren. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden Unterricht, verteilt auf fünf Module, die innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren sind.
Die BKF-Weiterbildung muss alle fünf Jahre erfolgen. Jeder Berufskraftfahrer muss nachweisen können, dass er in diesem Zeitraum die vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung absolviert hat, um seine Fahrerlaubnis für den gewerblichen Verkehr zu erneuern.
Wenn ein Berufskraftfahrer die erforderliche Weiterbildung nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von fünf Jahren abschließt, darf er nicht mehr gewerblich fahren. Das Fahren ohne gültige Weiterbildung kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Zudem wird die Fahrerlaubnis für den gewerblichen Verkehr bis zum Nachweis der abgeschlossenen Weiterbildung ausgesetzt.